
Die BKK vor Ort hat den Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV-Vertrag) mit der Managementgesellschaft medicalnetworks und damit mit den Fachärzten des Verbandes von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland e.V. (LAOH) zum 31. Dezember 2011 gekündigt. „Wir bedauern sehr, dass diese sehr patientenfreundliche Versorgungsform Versicherten der BKK vor Ort ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr zur Verfügung steht“, so der erste Vorsitzende des LAOH, Dr. med. Thomas Wiederspahn-Wilz. Im Einzelnen haben Versicherte der BKK vor Ort keinen Anspruch mehr auf folgende Leistungen:
Andere IV-Verträge mit dem LAOH laufen aber weiter, zum Beispiel mit der Techniker Krankenkasse und der DAK. Ziel dieser Verträge zur Integrierten Versorgung ist die fachübergreifende intensive Patientenbetreuung vom ersten Arztgespräch über die Operation bis zur Rehabilitation oder zum Krankengymnasten. Die Patienten werden in der Regel von einem Arzt durchgehend betreut. So können Doppeluntersuchungen und auch Wartezeiten zwischen Krankenhausaufenthalt und Reha vermieden werden.
„Für die Beendigung des IV-Vertrages durch die BKK vor Ort haben wir deshalb kein Verständnis“, sagt Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.
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