
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
uns liegt nun das Gutachten unseres Syndikusanwalts Harald Nickel vor, den wir gebeten hatten, zu klären, ob wir Umsätze an die KV Hessen melden müssen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass „die gesetzliche Grundlage, auf der nunmehr eine geänderte Beitragsbemessung erfolgen soll, ganz oder zumindest überwiegend rechtswidrig ist“ und „damit auch den aktuell geplanten Auskunftsersuchen der KV Hessen die Rechtsgrundlage ebenso fehlt, wie etwaige Schätz- oder Veranlagungsbescheiden“. Deshalb empfiehlt er denjenigen Mitgliedern, die nicht ohne eine abschließende gerichtliche Prüfung der Legalität der geforderten Informationen diese preisgeben wollen, die „Auskünfte nicht zu erteilen und die KV Hessen unter Verweis auf rechtliche Bedenken über die Gründe der Auskunftsverweigerung formlos zu informieren.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz
(Vorsitzender)
Den Brief von Rechtsanwalt Nickel und das Gutachten können Sie im internen Bereich unserer Seite downloaden.
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