Weitere Einschränkung der Vergütung bei ambulanten Operationen bei Versicherten derAOK-Hessen


Liebe Patientin,
Lieber Patient,
 
die im Landesverband Ambulkantes Operieren Land Hessen e.V. organisierten Operateure und Anästhesisten haben erfahren, daß die AOK-Hessen beabsichtigt, die zur Durchführung ambulanter Operationen und Anästhesien bereitgestellten Geldmittel rückwirkend zum 1.1.2004 weiter massiv einzuschränken. Dies bedeutet, daß die Finanzierung der ärztlichen Leistung sowie unserer Infrastrukturen nur noch bei ca. 2/3 des Patientenaufkommens im Vergleich zum Vorjahresquartal gesichert ist.
 
Leider müssen wir Ihnen jetzt mitteilen, daß unser voraussichtliches Kontingent bei Ihnen bereits jetzt erschöpft ist und wir in diesem Quartal unsere Infrastrukturen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stellen können. Wir bitten um Verständnis dafür, daß wir unsere Einrichtungen nicht unter Kostendeckung zur Verfügung stellen und die vorgeschriebene Qualität Ihrer Behandlung nicht unterschreiten können und dürfen.
 
Wir werden versuchen, Ihnen im nächsten Quartal einen Behandlungstermin einzuräumen. In diesem Zusammenhang müssen wir jedoch darauf hinweisen, daß dies nur möglich ist, wenn unsere OP-Kapazitäten durch die Behandlung von Privatpatienten und Behandlung von Patienten anderer Kostenträger, bei denen eine uneingeschränkte Erbringung von ambulanten Operationen vertraglich vereinbart ist, nicht ausgelastet sind.
 
Falls Sie eine unmittelbare Behandlung wünschen, müssen wir Sie leider an andere Leistungserbringer verweisen. Sie können sich hierzu die Namen von Ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung benennen lassen. Wir raten Ihnen jedoch unbedingt darauf zu achten, daß bei einem anderen Leistungserbringer auch die gleiche Leistung mit der gleichen Qualität erbracht wird.
 
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Bestimmungen des seit dem 1.1.2004 geltenden Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Hiernach wird Ihnen das Recht zur Wahl des Kostenerstattungsverfahrens und die Behandlung als Privatpatient eingeräumt. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie sich allerdings über die Vorteile (z.B. Zusatzversicherungen) und Nachteile (z.B. Fristen, Selbstbehalte) einer solchen Wahl von Ihrer Krankenkasse beraten lassen.
 
Ihr Operateur/Anästhesist


Arztsuche

Finden Sie einen Facharzt in Ihrer Nähe.