Etappensieg des LAOH: Bundesrat gegen Sparpläne bei ambulanten Operationen durch geplante Gesundheitsreform

Nach Beschwerde des LAOH bei EU-Kommission lehnt auch der Bundesrat eine Budgetierung ambulanter Operationen ab.

Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der geplanten Gesundheitsreform der Bundesregierung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) befasst und dabei eine Budgetierung ambulanter Operationen abgelehnt. Das Ländergremium schließt sich damit im Ergebnis einer förmlichen Beschwerde des Verbandes von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland (LAOH) an die EU-Kommission an.

In der Beschwerde an die EU-Kommission vertritt der LAOH die Auffassung, dass eine einseitige Budgetierung des ambulanten Operierens im Rahmen des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur sachlich ungerechtfertigt ist, sondern auch einen Verstoß gegen EU-Beihilferecht zu Gunsten der Krankenhäuser darstellt. „Dass wir den Bundesrat von unserer Position überzeugen konnten, ist nicht nur für die ambulanten Operateure und Anästhesisten in Deutschland ein wichtiger Etappensieg, sondern vor allem für die Patienten, die von ambulanten Operationen besonders profitieren“, erklärte Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz, 1. Vorsitzender des LAOH.

Der Bundesrat begründet seine Ablehnung einer Deckelung mit denselben Argumenten, die der LAOH seit Monaten in der Diskussion um eine neue Runde der Gesundheitsreformen in Deutschland vertritt. Wörtlich heißt es in der Bundesrats-Begründung: „Eine pauschale Begrenzung der extrabudgetären Gesamtvergütung ist nicht zielführend, da eine Begrenzung dieser Leistungen im ambulanten Bereich in verschiedenen Bereichen nicht gewollt ist. Zudem würde dies zu Mehrausgaben, nicht zu Einsparungen führen. Dies gilt insbesondere für das ambulante Operieren, welches in den letzten Jahren in einigen Ländern besonders gefördert und ausgebaut wurde. Hierdurch werden durchweg teurere stationäre Operationen vermieden.“

„Auch der Bundesrat hat erkannt, dass es sachlich widersinnig und zudem EU-rechtlich zweifelhaft wäre, die Anzahl bisher außerbudgetärer ambulanter Operationen bei den niedergelassenen Fachärzten künftig zu beschränken, Krankenhäuser von solchen Restriktionen hingegen auszunehmen“. Dies wäre eine schreiende Ungerechtigkeit und eine rechtswidrige Bevorzugung der ohnehin subventionierten Krankenhäuser, die wir uns nicht länger gefallen lassen werden, wetterte der 1. Vorsitzende des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.

Der LAOH setzt darauf, dass die Stellungnahme des Bundesrats die Bundesregierung im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) zur Einsicht bringt. „Unabhängig davon, werden wir in Brüssel weiter darauf hinwirken, dass die EU-Kommission dem widersinnigen und rechtswidrigen Treiben des Bundesgesundheitsministers ein Ende setzt“, so der LAOH-Vorsitzende Wiederspahn-Wilz.


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Die Stellungnahme des Bundesrats können Sie hier downloaden, den entsprechende Absatz finden Sie auf Seite 7 des Dokuments, er ist farblich markiert.

Stellungnahme des Bundesrats vom 15. Oktober 2010

 

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