
In einem Interview des Handelsblatts vom 22. Februar spricht sich Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler für die Aufhebung der Budget-Obergrenzen für ambulantes Operieren aus. Rösler widerspricht damit seinem eigenen, erst im Januar eingeführten, GKV-Finanzierungsgesetz, in dem eine Budget-Deckelung für niedergelassene Operateure eingeführt wurde. Er unterstützt damit gleichzeitig die wichtigste Forderung des Verbandes von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland (LAOH) nach Abschaffung der Deckelung.
„Es ist sicherlich zu früh, zu jubeln, aber wir freuen uns natürlich sehr darüber, dass sich Gesundheitsminister Rösler offenbar die Argumente des LAOH zu Eigen gemacht hat und auf die Linie der Vernunft eingeschwenkt ist“, freute sich LAOH-Vorsitzender Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler wird in dem Handelsblatt-Interview wie folgt zitiert: „Wir müssen für eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung sorgen, auch um Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Dabei folge ich dem Grundsatz ambulant vor stationär. Es wäre daher nur konsequent, dass die Budget-Obergrenzen für ambulantes Operieren aufgehoben werden. Wo es medizinisch sinnvoll ist, wird damit stärker von der Möglichkeit des ambulanten Eingriffs Gebrauch gemacht“.
„Es liegt nun an Gesundheitsminister Rösler, den gravierenden Fehler des seit Januar 2011 gültigen GKV-Finanzierungsgesetzes auszumerzen, in dem eine Budgetobergrenze für niedergelassene ambulante Operateure, nicht aber für Krankenhäuser, eingeführt wurde“, empfiehlt Dr. Wiederspahn-Wilz, der dem Minister auch einen entsprechenden Brief geschrieben hat. Der LAOH sieht in der Deckelung ambulanter Operationen eine Wettbewerbsverzerrung und einen freiheitsbeschränkenden und berufsregelnden Eingriff in die Ausübung der fachärztlichen Betätigung, die dem Artikel 12 des Grundgesetzes widerspricht und die zur Zeit auf Initiative des LAOH hin durch die EU-Kommission rechtlich geprüft wird. „Unsere Verfassungsbeschwerde hierzu geht in den nächsten Tagen ans Bundesverfassungsgericht“, sagte Dr. Wiederspahn-Wilz.
„Es wäre erfreulich, wenn der Sinneswandel nun auch Eingang in die Gesetzgebung fände. Mit dem geplanten Versorgungsgesetz erhält der Minister dazu eine neue Chance“, so Dr. Wiederspahn-Wilz. Der LAOH fordert seit Monaten, dass die systemwidrige, wettbewerbsverzerrende und zur Verteuerung der Gesundheitsvorsorg beitragende Deckelung ambulanter Operationen bei niedergelassenen Ärzten aufgehoben wird.
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