GKV-Finanzierungsgesetz: LAOH reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Die Bundesregierung hat mit der Entscheidung für den Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz) eine falsche und nachteilige Entscheidung getroffen. Der LAOH wehrt sich gegen die geplante Begrenzung der Ausgaben für ambulante Operationen und hat dazu Beschwerde vor der EU-Kommission eingelegt.

Zusätzlich hat sich der LAOH mit Briefen an zahlreiche Bundes- und Landespolitiker gewandt, um auf das Problem aufmerksam zu machen.

Bei Interesse können Sie sich hier die Liste der angesprochenen Politiker sowie deren Rückmeldungen ansehen.

 

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