LAOH rechnet nach der Gesundheitsreform mit längeren Wartezeiten und höheren Kosten bei Operationen

Studie soll Ausmaß der Auswirkungen auf Patienten analysieren

Mit längeren Wartezeiten der Patienten und höheren Kosten für Operationen rechnet der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland (LAOH) als Folge des vorigen Freitag beschlossenen GKV-Finanzierungsgesetzes. „Wir befürchten, dass künftig kostengünstige ambulante Operationen wieder kostspielig stationär in Krankenhäusern vorgenommen werden“, so der 1. Vorsitzende Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz. Im Rahmen einer Studie untersucht der Verband jetzt die Auswirkungen auf die Patienten.

Der LAOH wird deshalb in der ersten Hälfte des kommenden Jahres in mehr als 260 ambulanten OP-Zentren und Facharztpraxen kontinuierlich die Auswirkungen der Gesetzesreform auf Kosten und Wartezeiten überprüfen und die Ergebnisse Mitte 2011 vorlegen.

„Ausgerechnet den Zuwachs ambulanter Operationen bei niedergelassenen Ärzten hat die Koalition gedeckelt, obwohl hier die Kosten besonders niedrig und der Nutzen für Patienten besonders hoch ist “, ärgert sich Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz, 1. Vorsitzender des LAOH. „Wir befürchten, dass das Budget schnell ausgeschöpft ist, und die Patienten sich auf lange Wartezeiten einstellen oder in Krankenhäuser überwiesen werden müssen. Dort sind die Kosten deutlich höher, weil wir damit rechnen, dass viele Patienten stationär aufgenommen werden, obgleich sie auch ambulant operiert werden könnten. Hinzu kommt der Ärztemangel an Krankenhäusern, der dazu führen dürfte, dass die Patienten ab 2011 auch in Krankenhäusern mit erheblichen Wartezeiten rechnen müssen“, befürchtet Wiederspahn-Wilz.

Im Übrigen messe die Regierungskoalition beim ambulanten Operieren mit ungleichem Maß. Während der Zuwachs ambulanter Operationen bei niedergelassenen Ärzten gegen das Votum des Bundesrats und vieler Fachleute budgetiert, also gedeckelt worden sei, dürften Krankenhäuser weiterhin unbegrenzt ambulant operieren. Dies verstößt nach Auffassung des LAOH-Rechtsberaters, Rechtsanwalt Harald Nickel, gegen geltendes EU-Recht. Wegen dieser staatlichen Diskriminierung niedergelassener Ärzte im Vergleich zu dem ohnehin mit Milliardenbeträgen subventionierten Krankenhausbereich, hat der LAOH förmliche Beschwerde vor der EU-Kommission eingelegt.

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