Wettbewerbsverzerrung bei ambulanten Operationen:

EU-Kommission hat mit Bearbeitung der LAOH-Beschwerde gegen GKV-FinGesetz begonnen

Die EU-Kommission in Brüssel prüft die Beschwerde des Verbandes von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland (LAOH) gegen das GKV-FinGesetz der Bundesregierung. Die Ärzte begründen ihren von der Kanzlei Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ausgearbeiteten Vorstoß vor allem mit der Ungleichbehandlung bei ambulanten Operationen. Deren Zunahme ist bei niedergelassenen Operateuren gedeckelt, bei ohnehin zumeist mit Steuergeldern subventionierten Krankenhäusern hingegen nicht.

In dem Schreiben der EU-Kommission vom 22. November 2010 heißt es wörtlich, „auf der Grundlage der übermittelten Informationen haben die zuständigen Dienststellen den betreffenden Mitgliedsstaat um weitere Auskünfte ersucht und sind jetzt mit der Sache befasst“. Der LAOH hatte der EU-Kommission mitgeteilt, dass der Zuwachs ambulanter Operationen bei niedergelassenen Ärzten gedeckelt werde, obwohl hier die Kosten besonders niedrig und der Nutzen für Patienten sehr hoch sei und die Auffassung vertreten, dies und die Besserstellung von Krankenhäusern durch die jüngste Gesetzesänderung stelle sowohl einen Verstoß gegen EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrecht dar.  

„Wir befürchten, dass das Budget schnell ausgeschöpft ist, und die Patienten sich im Falle einer „Wahloperation“ (sogenannte elektive Eingriffe) auf lange Wartezeiten einstellen oder in Krankenhäuser überwiesen werden müssen. Hinzu kommt der Ärztemangel an Krankenhäusern, der dazu führen dürfte, dass die Patienten ab 2011 auch in Krankenhäusern mit erheblichen Wartezeiten rechnen müssen“, befürchtet der 1. Vorsitzende des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.

Mit einer Studie untersucht der Verband jetzt die Auswirkungen auf die Patienten. Der LAOH wird deshalb in der ersten Hälfte des kommenden Jahres in mehr als 260 ambulanten OP-Zentren und Facharztpraxen kontinuierlich die Auswirkungen der Gesetzesreform auf Kosten und Wartezeiten überprüfen und die Ergebnisse Mitte 2011 vorlegen.

„Wenn künftig im Wege einer benachteiligenden Ungleichbehandlung die Anzahl ambulanter Operationen beschränkt und damit Kassenpatienten gegen deren Willen, also ‚zwangsweise‘, in subventionierte Operationssäle von Krankenhäusern gedrängt werden, so könnte dies der Tropfen staatlichen Dirigismusses sein, der für die EU-Kommission das Fass zum Überlaufen bringt. Bei Licht betrachtet, funktioniert die Abkoppelung des ambulanten Medizinbereichs von der deutschen Subventionitis im deutschen Krankenhausbereich seit Jahren nicht, wie sie dies EU-rechtlich zumindest müsste. Nun sattelt der Gesetzgeber mit der gezielten Benachteiligung der leistungsfähigen und wirtschaftlichen ambulanten Operateure gegenüber subventionierten Krankenhäusern weiter drauf,“ erläuterte LAOH-Rechtsanwalt Harald Nickel von der Kanzlei Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Hanau und Frankfurt am Main die Rechtslage.

Hier können Sie sich die Pressemitteilung als PDF ansehen.

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