LAOH-Verfassungsbeschwerde gegen Budgetierung ambulanter Operationen im GKV-FinGesetz

Verband rügt unzulässige Beihilfen für Krankenhäuser

Die in Deutschland im LAOH zusammengeschlossenen ambulanten Operateure und Anästhesisten wehren sich mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen rechtswidrige Beihilfen für Krankenhäuser im seit Januar gültigen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinGesetz) und sprechen von einer massiven Wettbewerbsverzerrung und einem „freiheitsbeschränkenden und berufsregelnden Eingriff in die Ausübung der fachärztlichen Betätigung“, die dem Artikel 12 des Grundgesetzes widerspricht.


So wird gegen das erklärte Votum des Bundesrats, der das auch juristische Problem des Rösler-Gesetzes sah und sachgerecht vermeiden wollte, seit Januar die Anzahl bisher außerbudgetärer ambulanter Operationen bei den niedergelassenen Fachärzten beschränkt, also gedeckelt. Den Krankenhäusern dagegen werden solche Restriktionen nicht auferlegt. „Dies ist eine schreiende Ungerechtigkeit und eine rechtswidrige Bevorzugung der ohnehin subventionierten Krankenhäuser, die wir uns nicht länger gefallen lassen werden“, wetterte der 1. Vorsitzende des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.

„Unsere Beschwerde richtet sich dagegen, dass der Bundesgesetzgeber in Deutschland staatlich subventionierten Krankenhausträgern die Möglichkeit eröffnet, auch dort nicht budgetiert ambulant tätig zu sein, wo niedergelassene Fachärzte eine hochwertige operative Versorgung wohnortnah – nun unter dem Diktat einer Mengenbegrenzung – sicherstellen“, so Dr. Wiederspahn-Wilz weiter. Indem niedergelassene Fachärzte auf diese Weise einem subventionierten Wettbewerb ausgesetzt würden, sinke deren Bereitschaft, ihre Praxen in schwachbesiedelten Regionen aufrecht zu erhalten oder sich dort niederzulassen. Damit trage Bundesgesundheitsminister Rösler trotz gegenteiliger Beteuerungen zur Entstehung einer Versorgungswüste auf dem flachen Land bei.

Da Appelle und Argumente von Fachleuten an der Politik, insbesondere an Minister Rösler abperlen, hat der LAOH die auf Medizin- und EU-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei NICKEL Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Hanau/Frankfurt am Main eingeschaltet. Diese bereitet jetzt die Verfassungsbeschwerde vor. Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft hält die Beschränkung der Anzahl bisher außerbudgetärer ambulanter Operationen bei den niedergelassenen Fachärzten für unvereinbar mit dem Grundgesetz und mit EU-Recht. „Denn das Gesetz greift freiheitsbeschränkend und berufsregelnd in die Ausübung der fachärztlichen Betätigung in einer Weise ein, die den besonderen Anforderungen des mit der gesetzlichen Regelung verfolgten Ziels im Lichte des Art. 12 GG widerspricht und namentlich unverhältnismäßig ist“, so der Rechtsanwalt und Verfassungsrechtler der NICKEL Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger.

Zuvor hatte die Rechtsanwaltskanzlei unter Federführung von Rechtsanwalt Harald Nickel und Rechtsanwalt Prof. Dr. Rommelfanger bereits Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Die EU-Kommission ihrerseits stufte diese Beschwerde des LAOH zwischenzeitlich bereits als zulässig und zur Prüfung des § 87 d Abs. 4 SGB V (neu) als Quelle einer möglicherweise  unzulässigen Beihilferegelung für grundsätzlich geeignet an. Die Bundesrepublik Deutschland sei, so ihre Auskunft an NICKEL Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft,  in einem Schreiben vom November 2010, „mit der Sache befasst“ und habe die Bundesrepublik Deutschland als „betreffenden Mitgliedsstaat um weitere Auskünfte ersucht“.

„Die Subventionierung des stationären Gesundheitssektors im Rahmen der dualen Finanzierung hat die EU-Kommission bereits an anderer Stelle als beihilferechtlich höchst problematisch kritisiert. Wenn jetzt die Anzahl ambulanter Operationen beschränkt wird und Kassenpatienten also ‚zwangsweise‘ in subventionierte Operationssäle von Krankenhäusern gedrängt werden, so könnte dies genau der Tropfen sein, der für die EU-Kommission das Fass zum überlaufen bringt“, erläuterte  Rechtsanwalt Harald Nickel die Rechtslage. Nickel erklärte ferner, dass die EU zu Recht den nicht selten rechtswidrigen Umgang mit dem EU-Monti-Paket in Deutschland bereits heute äußerst kritisch beäugt, wie dies aus anderen Verfahren bekannt ist.

Die Pläne der Bundesregierung „am falschen Ende“ zu sparen hätten zur Folge, dass sich weniger Patienten ambulant operieren ließen und stattdessen wieder ins Krankenhaus gingen. Dies widerspreche nicht nur dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, es führe auch zu steigenden Kosten im Gesundheitswesen, also zum Gegenteil dessen, was die Bundesregierung eigentlich erreichen wolle, sagte der 1. Vorsitzende des LAOH, Wiederspahn-Wilz. Außerdem seien ambulant operierte Patienten nach der Studie des Hochschullehrers für Allgemeine Betriebswirtschafts- und Managementlehre im Gesundheitswesen an der Hochschule Bremen Prof. Dr. Heinz Janßens vom Mai 2010  schneller fit, was auch für deren Rückkehr an den Arbeitsplatz gelte. Dadurch steige nicht nur die Lebensqualität der Patienten, es würden außerdem Lohnnebenkosten in erheblichem Umfang gespart. Im Rahmen einer Studie untersucht die Hochschule Bremen jetzt in Zusammenarbeit mit dem Verband die Auswirkungen des Gesetzes auf die Patienten in mehr als 260, dem LAOH angeschlossenen, ambulanten OP-Zentren und Facharztpraxen.

Hier können Sie sich die Pressemitteilung als PDF ansehen.

Arztsuche

Finden Sie einen Facharzt in Ihrer Nähe.