Der LAOH Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten e.V., kurz LAOH ist ein Zusammenschluß von anästhesiologisch und operativ tätigen Fachärzten.
Welche Anforderungen müssen bei einer ambulanten Operation erfüllt sein ?
Nicht jeder Patient kann ambulant operiert werden und nicht jede Operation kann ambulant durchgeführt werden !
Die sorgfältige Voruntersuchung durch den Operateur und Anästhesisten sowie eine qualitativ hochwertige Ausstattung der fachspezifischen Schwerpunktpraxen und fachübergreifenden Tageskliniken sind absolute Voraussetzungen. Die Beachtung dieser Voraussetzungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsstandards, zu deren Einhaltung sich die im LAOH Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland e.V. zusammengeschlossenen Operateure und Anästhesisten in ihrer Satzung verpflichtet haben. Kein Patient darf bei einer ambulanten Operation im Vergleich zur Krankenhausbehandlung einem höheren Risiko ausgesetzt sein. Schwere Erkrankungen lebenswichtiger Organe, die voraussichtliche Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Betreuung oder auch das Fehlen einer ausreichenden häuslichen Betreuung durch Familienangehörige oder Bekannte können Hinderungsgründe sein. Grundsätzlich ist bei jedem Patient im Einzelfall zu klären, ob solche Hinderungsgründe vorliegen.
Liegen diese Hinderungsgründe nicht vor, kann in der Regel die Operation ambulant durchgeführt werden, und der Patient kann sich selbst von den Vorteilen einer ambulanten Operation überzeugen:
- Er wird vom Arzt seines Vertrauens operiert und nachbetreut.
- Er braucht sich nicht auf einen mehrtägigen Klinikaufenthalt einzustellen, wird individuell betreut und ist am gleichen Tage wieder in seiner häuslichen Umgebung.
- Da die ambulante Operation im Vergleich zur Operation unter stationären Bedingungen in der Regel um den Faktor 2-3 kostengünstiger ist, trägt er mit dazu bei, daß die Kosten im Gesundheitssystem reduziert und das medizinische Leistungsangebot in unserem Staate gesichert bleibt.
Welche Operationen heute bereits ambulant durchgeführt werden, sind bei den einzelnen Fachbereichen nachzulesen. Bitte beachten Sie, daß nicht alle aufgeführten Operationen der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Auch gibt es deutliche Unterschiede bei den Krankenkassen bezüglich des Leistungsumfanges der vereinbarten Leistungskataloge, d. h. je nach Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse muß man mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Nähere Informationen erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle oder Ihre Krankenkasse. Zusätzliche Informationen erhalten Sie ferner über die Rubrik "Links"
Wie finde ich meinen Operateur ? Wo kann ich mich ambulant operieren lassen ?
Diese häufig gestellte Frage nimmt der LAOH zum Anlaß, Name, Fachgebiet und Anschrift seine Mitglieder zu veröffentlichen. Durch Anklicken können weitere Informationen zum operativen Spektrum des ausgewählten Arztes abgefragt werden. Gegebenenfalls ist auch eine Verbindung zur Homepage des jeweiligen Arztes möglich. In manchen Fällen kann auch der Hausarzt oder Facharzt einen geeigneten Operateur bzw. eine geeignete Einrichtung benennen. Selbstverständlich steht auch der LAOH Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland e.V. für Auskünfte zur Verfügung.
Auch in Zukunft wird es eine Reihe von Operationen geben, die aus medizinischen oder sozialen Gründen ambulant nicht durchführbar sind. Diese Leistungen ( wie z.B. der Einbau einer Hüftprothese) werden auch weiterhin dem Krankenhaus vorbehalten bleiben. Allerdings bieten bereits heute große Praxiskliniken zunehmend die Möglichkeit einer Übernachtung mit pflegerischer Betreuung und ärztlicher Überwachung in den ersten 24 Stunden nach der Operation. Es wäre davon auszugehen, daß dies in Zukunft das Spektrum der ambulant durchführbaren Eingriffe zusätzlich erweitern könnte, gäbe es nicht die Bestrebungen seitens Politik und Kostenträger, sinnvolle Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen zu Gunsten einer staatlichen Planwirtschaft zu ersticken - und das mit allen Mitteln.
Literatur:
(1) Brenner, G.,Verlagerung von stationär zu ambulant am Beispiel der Arthroskopie, ambulant operieren 3/99,101
(2) Könen, H.J., Auswirkungen des Strukturvertrages in Hessen, ambulant operieren 1/99,33
Anmerkung:
Das veröffentlichte Verzeichnis der Leistungserbringer ist kein Verzeichnis aller Operateure und Anästhesisten, die ambulante Operationen in Hessen anbieten. Es ist ausschließlich ein aktuelles Verzeichnis der niedergelassenen Fachärzte, die sich im Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. zusammengeschlossen haben.
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